Geltungsbereich & Parteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Verträge zwischen der Koraloom GmbH (i.G.), Oranienstraße 24, 10999 Berlin (nachfolgend „Koraloom“) und deren Auftraggebern. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Koraloom ausdrücklich schriftlich zustimmt. Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Leistungsarten

Werkleistungen (z. B. MVP-Implementierung, Feature-Entwicklung) schulden einen bestimmten Erfolg; es gilt Werkvertragsrecht. Dienstleistungen (z. B. Beratung/Sparring) schulden eine fachgerechte Tätigkeit; es gilt Dienstvertragsrecht. Maßgeblich ist die jeweilige Leistungsbeschreibung, das Angebot und ggf. die Projektvereinbarung.

Vertragsschluss & Rangfolge

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von Koraloom zustande. Rangfolge bei Widersprüchen: (1) Angebot/Projektvereinbarung inkl. Abnahmekriterien, (2) diese AGB, (3) Leistungs-/Preislisten, (4) Kommunikationsprotokolle.

Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Testdaten bereit und sorgt für die erforderlichen Entscheidungen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verschieben Termine angemessen und können Mehraufwände verursachen.

Projektmanagement, Änderungen

Koraloom arbeitet iterativ in kurzen Zyklen. Änderungen des Scopes erfolgen über schriftliche Change Requests mit Bewertung von Aufwand, Termin und Kosten. Änderungen sind erst nach Freigabe verbindlich.

Abnahme & Leistungsnachweise

Werkleistungen werden nach vereinbartem Abnahmekatalog (Definition of Done/Ready, Akzeptanzkriterien) abgenommen. Leistungsnachweise gelten als genehmigt, wenn nicht binnen 7 Kalendertagen schriftlich begründete Einwendungen eingehen.

Vergütung, Zahlung, Auslagen
Rechte an Arbeitsergebnissen & Lizenzen

Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber eine zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche Nutzungsrechtseinräumung an den spezifischen Arbeitsergebnissen (Code, Designs, Dokumentation), soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen. Vorbestehende Komponenten, interne Tools, Templates und Know-how verbleiben bei Koraloom; hierfür wird eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungslizenz eingeräumt, beschränkt auf den Vertragszweck.

Open-Source-Komponenten werden gemäß ihren Lizenzen genutzt. Lizenzhinweise stellt Koraloom bereit; der Auftraggeber akzeptiert die Bedingungen der jeweiligen Lizenzen.

Geheimhaltung & Referenzen

Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht öffentliche Informationen. Koraloom darf Name und Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken verwenden, sofern der Auftraggeber dem vorab zustimmt.

Datenschutz & Auftragsverarbeitung

Bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Weitere Informationen in der Privacy Policy.

Gewährleistung, Support & SLA

Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte; Nachbesserung hat Vorrang. Für Dienstleistungen schuldet Koraloom fachgerechte Leistung, keinen bestimmten Erfolg. Reaktionszeiten gemäß SLA (z. B. P1 binnen 4 Std., Mo–Fr 9–18 Uhr) können gesondert vereinbart werden.

Haftung

Koraloom haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Koraloom nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – vorbehaltlich der vorstehenden Sätze – ausgeschlossen.

Höhere Gewalt & Termine

Bei Ereignissen außerhalb der zumutbaren Kontrolle (höhere Gewalt) verlängern sich Fristen angemessen. Bereits gezahlte Vergütungen bleiben bestehen; es wird ein neuer Zeitplan abgestimmt.

Laufzeit, Kündigung, Refund

Retainer sind mit 30 Tagen zum Monatsende kündbar. Werkverträge können nach § 648 BGB gekündigt werden; Vergütungsregeln und Erstattungen richten sich nach dem Projektstand gemäß Refund Policy. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Abtretung, Unterauftragnehmer

Koraloom darf geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. Rechte und Pflichten können nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten werden; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

Rechtswahl, Gerichtsstand, Schluss

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin. Salvatorische Klausel: Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Stand: 13. November 2025