Wertorientierte Produktentwicklung mit klarer Abrechnungslogik
Koraloom ist ein Studio für die Entwicklung digitaler Produkte mit Sitz in Berlin. Wir arbeiten überwiegend mit B2B-Kunden. Unser Modell verbindet fixierte Leistungspakete für Planbarkeit, Retainer für kontinuierliche Weiterentwicklung und Audits als unabhängige Prüfleistung. Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
Seed Sprint – €4.900
Discovery-Workshop (Ziele, Risiken, Annahmen), Prototyp in Tagen, 5 moderierte Nutzertests, Entscheidungs-Memo (Go/No-Go).
Abnahme: Abnahme des Prototyps erfolgt gegen definierte Erfolgskriterien (Hypothese erfüllt/nicht erfüllt).
Scale Track – €14.900
MVP-Umsetzung für Kern-Use-Cases, Telemetrie & KPI-Dashboard, Rollout-Plan, erste Experimente zur Aktivierung/Retention.
Abnahme: Abnahme je Feature anhand von DoD/DoR, dokumentiert in einem Abnahmeprotokoll.
Enterprise Studio – €39.000
Domänen-Design, Sicherheitskonzept, CI/CD, Infrastruktur-Automatisierung, Enablement. Governance und Reporting inklusive.
Abnahme: Meilensteine mit Review und Teilabnahmen; abschließende Systemabnahme nach UAT.
Architektur-Audit – €1.900
Code- und Architektur-Review, Sicherheitslage, Kosten & Performance, priorisierte Maßnahmenliste mit Aufwandskorridor.
Beratung on-demand – €180/h
Sparring zu Strategie, Messung, Roadmap. Abrechnung im 15-Min-Takt. Monatsreport inklusive.
Design-System Setup – ab €3.900
UI-Bibliothek, Tokens, Barrierefreiheit, Dokumentation. Übergabe an interne Teams inkl. Schulung.
Zahlungsbedingungen
- Paketprojekte: 40 % Anzahlung bei Beauftragung, 40 % nach Zwischenabnahme, 20 % bei Endabnahme/Launch.
- Retainer: Monatlich im Voraus (jeweils 1. des Monats), kündbar mit 30 Tagen zum Monatsende.
- Beratung/Audit: Netto 14 Tage nach Rechnungsdatum.
- Auslagen: Reise-/Fremdleistungen gegen Nachweis, vorher schriftlich freizugeben.
Leistungsnachweis & Akzeptanz
Leistungen werden in Leistungsnachweisen (LNW) dokumentiert. Einwendungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang. Ohne fristgerechte Einwendung gilt der LNW als akzeptiert. Abnahmen erfolgen gemäß vereinbartem Abnahmekatalog (Definition of Done/Ready).
Rechteübertragung
Mit vollständiger Zahlung überträgt Koraloom dem Auftraggeber eine zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche Nutzungsrechtseinräumung an den spezifischen Arbeitsergebnissen (Code, Design, Dokumentation), soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Vorleistungen, Frameworks, interne Tools und generische Bausteine (Know-how, Templates) verbleiben bei Koraloom; der Auftraggeber erhält daran eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zum Zweck der vertragsgemäßen Nutzung des Projekts.
Open-Source-Komponenten
Wir verwenden bewährte Open-Source-Bibliotheken unter kompatiblen Lizenzen. Lizenzhinweise werden dokumentiert (Third-Party Notice). Der Auftraggeber akzeptiert die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Komponenten.
SLAs (Geschäftszeiten CET)
- Reaktionszeit P1 (kritisch): innerhalb von 4 Std., Mo–Fr 9–18 Uhr.
- Reaktionszeit P2 (hoch): innerhalb von 1 Arbeitstag.
- Reaktionszeit P3 (normal): innerhalb von 2 Arbeitstagen.
- Nachtschichten/24×7 optional per gesonderter Vereinbarung.
Gewährleistung
Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen des deutschen Werkrechts. Mängel sind mit reproduzierbarer Beschreibung zu melden. Nachbesserung hat Vorrang vor Minderung. Für Beratungsleistungen schulden wir eine dienstvertragliche Tätigkeit, keinen bestimmten Erfolg.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit Koraloom personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Unterauftragsverarbeiter werden offen gelegt. Daten werden nur im erforderlichen Umfang verarbeitet, geschützt durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs).
Vertraulichkeit
Beidseitige NDA-Klauseln gelten: Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Quellcode, Prototypen und nicht öffentliche Informationen sind vertraulich zu behandeln. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
Kündigung
Ordentliche Kündigung von Retainern mit 30 Tagen zum Monatsende. Bei Werkverträgen ist eine Kündigung nach § 648 BGB möglich; es gelten die in der Refund Policy beschriebenen Vergütungs- und Erstattungsregeln (Projektstand/Milestones).
Changes
Anforderungsänderungen werden mittels Change Request bewertet (Scope, Aufwand, Termin, Kosten). Änderungen sind erst nach schriftlicher Freigabe verbindlich.
Rechnungen werden elektronisch gestellt (PDF). Preise verstehen sich netto zuzüglich der in Deutschland geltenden Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden Leistungen gelten die jeweiligen USt-Regeln (B2B Reverse-Charge, Nachweis durch USt-IdNr.).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Stand: 13. November 2025