Unser Geschäftsmodell

Wertorientierte Produktentwicklung mit klarer Abrechnungslogik

Koraloom ist ein Studio für die Entwicklung digitaler Produkte mit Sitz in Berlin. Wir arbeiten überwiegend mit B2B-Kunden. Unser Modell verbindet fixierte Leistungspakete für Planbarkeit, Retainer für kontinuierliche Weiterentwicklung und Audits als unabhängige Prüfleistung. Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

Leistungspakete

Seed Sprint – €4.900

Discovery-Workshop (Ziele, Risiken, Annahmen), Prototyp in Tagen, 5 moderierte Nutzertests, Entscheidungs-Memo (Go/No-Go).

Abnahme: Abnahme des Prototyps erfolgt gegen definierte Erfolgskriterien (Hypothese erfüllt/nicht erfüllt).

Scale Track – €14.900

MVP-Umsetzung für Kern-Use-Cases, Telemetrie & KPI-Dashboard, Rollout-Plan, erste Experimente zur Aktivierung/Retention.

Abnahme: Abnahme je Feature anhand von DoD/DoR, dokumentiert in einem Abnahmeprotokoll.

Enterprise Studio – €39.000

Domänen-Design, Sicherheitskonzept, CI/CD, Infrastruktur-Automatisierung, Enablement. Governance und Reporting inklusive.

Abnahme: Meilensteine mit Review und Teilabnahmen; abschließende Systemabnahme nach UAT.

Zusatzleistungen

Architektur-Audit – €1.900

Code- und Architektur-Review, Sicherheitslage, Kosten & Performance, priorisierte Maßnahmenliste mit Aufwandskorridor.

Beratung on-demand – €180/h

Sparring zu Strategie, Messung, Roadmap. Abrechnung im 15-Min-Takt. Monatsreport inklusive.

Design-System Setup – ab €3.900

UI-Bibliothek, Tokens, Barrierefreiheit, Dokumentation. Übergabe an interne Teams inkl. Schulung.

Abrechnung & Zahlung

Zahlungsbedingungen

  • Paketprojekte: 40 % Anzahlung bei Beauftragung, 40 % nach Zwischenabnahme, 20 % bei Endabnahme/Launch.
  • Retainer: Monatlich im Voraus (jeweils 1. des Monats), kündbar mit 30 Tagen zum Monatsende.
  • Beratung/Audit: Netto 14 Tage nach Rechnungsdatum.
  • Auslagen: Reise-/Fremdleistungen gegen Nachweis, vorher schriftlich freizugeben.

Leistungsnachweis & Akzeptanz

Leistungen werden in Leistungsnachweisen (LNW) dokumentiert. Einwendungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang. Ohne fristgerechte Einwendung gilt der LNW als akzeptiert. Abnahmen erfolgen gemäß vereinbartem Abnahmekatalog (Definition of Done/Ready).

Rechte, Lizenzen & Open Source

Rechteübertragung

Mit vollständiger Zahlung überträgt Koraloom dem Auftraggeber eine zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche Nutzungsrechtseinräumung an den spezifischen Arbeitsergebnissen (Code, Design, Dokumentation), soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.

Vorleistungen, Frameworks, interne Tools und generische Bausteine (Know-how, Templates) verbleiben bei Koraloom; der Auftraggeber erhält daran eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zum Zweck der vertragsgemäßen Nutzung des Projekts.

Open-Source-Komponenten

Wir verwenden bewährte Open-Source-Bibliotheken unter kompatiblen Lizenzen. Lizenzhinweise werden dokumentiert (Third-Party Notice). Der Auftraggeber akzeptiert die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Komponenten.

Service Levels & Gewährleistung

SLAs (Geschäftszeiten CET)

  • Reaktionszeit P1 (kritisch): innerhalb von 4 Std., Mo–Fr 9–18 Uhr.
  • Reaktionszeit P2 (hoch): innerhalb von 1 Arbeitstag.
  • Reaktionszeit P3 (normal): innerhalb von 2 Arbeitstagen.
  • Nachtschichten/24×7 optional per gesonderter Vereinbarung.

Gewährleistung

Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen des deutschen Werkrechts. Mängel sind mit reproduzierbarer Beschreibung zu melden. Nachbesserung hat Vorrang vor Minderung. Für Beratungsleistungen schulden wir eine dienstvertragliche Tätigkeit, keinen bestimmten Erfolg.

Datenschutz, Vertraulichkeit & DPA

Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit Koraloom personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Unterauftragsverarbeiter werden offen gelegt. Daten werden nur im erforderlichen Umfang verarbeitet, geschützt durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs).

Vertraulichkeit

Beidseitige NDA-Klauseln gelten: Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Quellcode, Prototypen und nicht öffentliche Informationen sind vertraulich zu behandeln. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

Kündigung & Change Requests

Kündigung

Ordentliche Kündigung von Retainern mit 30 Tagen zum Monatsende. Bei Werkverträgen ist eine Kündigung nach § 648 BGB möglich; es gelten die in der Refund Policy beschriebenen Vergütungs- und Erstattungsregeln (Projektstand/Milestones).

Changes

Anforderungsänderungen werden mittels Change Request bewertet (Scope, Aufwand, Termin, Kosten). Änderungen sind erst nach schriftlicher Freigabe verbindlich.

Rechnungsstellung & Steuern

Rechnungen werden elektronisch gestellt (PDF). Preise verstehen sich netto zuzüglich der in Deutschland geltenden Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden Leistungen gelten die jeweiligen USt-Regeln (B2B Reverse-Charge, Nachweis durch USt-IdNr.).

Rechtswahl & Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Stand: 13. November 2025